Friedhofsverwaltung

Geschäftsstelle Marktgemeinde St. Georgen/Gusen

Als Gemeindeämter obliegt uns auch die Friedhofsverwaltung. Das heißt wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Belangen der Bereitstellung und auch Verwaltung von Gräbern, Wandnischen und auch Baumplätzen.

Grabstellenentgelte werden von der Marktgemeinde St. Georgen verrechnet.

Anfallende Entgelte für die Verleihung bzw. Überlassung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle für die Dauer von 10 Jahren (bei Kindergräbern 5 Jahren):

Reihengrab € 312,00
Randgrab € 390,00
Wandgrab € 454,00
Kindergrab (bis zum vollendeten 6.Lebensjahr für 5 Jahre)

€ 117,00

Urnennische (mit Sockel) € 586,00
Urnennische (ohne Sockel) € 507,00

Beerdigungsentgelt

Das Beerdigungsentgelt für das Öffnen und Schließen der Grabstellen beträgt:

Normalgrab € 468,00
Tiefgrab € 546,00
Kindergrab (bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) € 234,00
Beisetzung einer Urne (in ein Grab) € 143,00
Wochenend- und Feiertagszuschlag € 220,00

  • Bei zusätzlichem Aufwand (z.B. nicht entfernte Fundamente) wird je nach Zeitaufwand der gerade gültige Tarif für eine Arbeitsstunde verrechnet.
  • Für die Beisetzung einer Urne in eine Urnennische wird keine Beerdigungsgebühr verrechnet.

Weitere Gebühren und Informationen entnehmen Sie bitte diesem PDF der Entgeltverordnung.